Studiengebührenklage auf Gebührenklage.de

PROJEKT BEENDET

Das Projekt ist soweit beendet und die Webseite wird noch weiter betrieben mit einer Übersicht, wie folgt:

Das Bayerische Verfassungsgerichtshof hat auf unsere Popularklage gegen die Einführung von Studiengebühren reagiert. Zwei Jahre nach Einreichung der Klage kündigte das Gericht an, voraussichtlich noch im Mai eine Entscheidung zu fällen – allerdings ohne mündliche Verhandlung.

Hinweis zur Aktualisierung der Webseite

In den vergangenen Wochen blieb unsere Internetpräsenz leider ohne Updates. Grund hierfür waren technische Probleme beim Zugriff auf unseren Webserver. Diese konnten inzwischen behoben werden. Zukünftig werden wir die Seite wieder regelmäßig mit neuen Informationen versorgen.

Fotodokumentation der Kampagne

Eine Auswahl an Bildern unserer Aktionen – insbesondere der Aktion „Schwein on Tour“ – sowie weiterer Ereignisse im Rahmen der Gebührenklage steht nun online zur Verfügung. Der Download der Bilder ist ausdrücklich gestattet. Die Sammlung wird sukzessive erweitert.

Einreichung der Popularklage am 2. Mai

Am 2. Mai wurde die Popularklage offiziell beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht. Insgesamt 1.014 Personen haben sich als Klägerinnen und Kläger beteiligt – darunter prominente Unterstützer wie Barbara Schöneberger, Claudia Roth und Florian Pronold.

Die vollständige Klageschrift wird den Mitklägerinnen und Mitklägern per E-Mail bzw. auf dem Postweg übermittelt. Eine Veröffentlichung auf der Website ist aus datenschutz- und verfahrensrechtlichen Gründen derzeit nicht möglich.

Wir danken allen Beteiligten – insbesondere den Klägerinnen und Klägern, den Organisatorinnen und Organisatoren, der Presse sowie allen Unterstützerinnen und Unterstützern – für ihr Engagement.

Letzter Aufruf: Vollmachten einreichen bis zum 17. Mai

Obwohl der Einreichungstermin bereits erfolgt ist, erreichen uns weiterhin Klageformulare. Diese werden selbstverständlich nachgereicht.

Alle, die bisher noch keine unterschriebene Vollmacht eingereicht haben, bitten wir, dies spätestens bis zum 17. Mai nachzuholen. Erst nach Ablauf dieser Frist können keine weiteren Formulare mehr berücksichtigt werden.

Aktion „Schwein on Tour“

Unser Symboltier, das Gebührenschwein, war am 30. April auf dem Weg von Würzburg nach München, um rechtzeitig zur 1.-Mai-Kundgebung vor Ort zu sein – denn der 2. Mai war sein großer Tag: die Einreichung der Popularklage.

Interessierte waren eingeladen, an den Zwischenstationen teilzunehmen. Ein Reisebericht ist auf unserer Website verfügbar.

Pressekonferenz zur Klageeinreichung

Zur Einreichung der Popularklage veranstalteten wir am 2. Mai um 11 Uhr eine Pressekonferenz im Veranstaltungsraum der Studierendenvertretung an der Universität München. Anreisemöglichkeiten, einschließlich Fahrgemeinschaften durch die ASten, wurden koordiniert.

Frist: Einreichung von Formularen bis zum 24. April

Formulare konnten bis zum 24. April direkt an die folgende Adresse gesendet werden:

Studierendenvertretung der Universität München
Leopoldstraße 15
80802 München

Alternativ war eine Abgabe bei der jeweiligen Studierendenvertretung möglich, die die Unterlagen gesammelt weiterleitete.

Jetzt mitmachen – auch zum Semesterstart!

Wir rufen alle noch unentschlossenen Personen zur Beteiligung auf! Die Klage ist kostenfrei und steht allen offen – unabhängig von Wohnsitz oder Status als Studierende*r.

Einfach Formular herunterladen, ausfüllen und einsenden.

Pünktlich zum Semesterbeginn stehen zudem neue Informationsmaterialien auf der Website bereit.

Zeitplan der Klage

Der Termin zur Einreichung der Popularklage steht fest: 2. Mai, begleitet von Pressearbeit und Öffentlichkeitskampagnen.

Ein detaillierter Zeitplan ist auf der Website einsehbar.

Kostenfreiheit für Klägerinnen und Kläger

Die Finanzierung der Popularklage ist nahezu abgeschlossen – eine Teilnahme ist daher kostenlos. Für die parallele Normenkontrollklage in Würzburg wird ein Eigenbeitrag in Höhe von lediglich 25 Euro erbeten.

Wir hoffen auf weitere Mitklägerinnen und -kläger, um ein starkes Zeichen gegen die Studiengebühren zu setzen.

Spenden zur Finanzierung der Normenkontrollklage sind weiterhin willkommen. Weitere Informationen hierzu sind online verfügbar.

Aktuelle Pause – aber wir bleiben aktiv

Aufgrund der Semesterferien läuft der Betrieb momentan reduziert. Die Homepage erhält daher nur sporadische Updates. Das bedeutet jedoch nicht, dass wir untätig sind – neue Informationen folgen zeitnah.

Unerwartete Unterstützung: 10.000 Euro Spende

Eine großzügige Spende in Höhe von 10.000 Euro von der Fachschaftsvertretung Biologie an der Universität Würzburg erlaubt es uns nun, sowohl die Popularklage als auch die Normenkontrollklage gegen die Studiengebührensatzung der Universität Würzburg durchzuführen.

Details zur zweckgebundenen Verwendung dieser Mittel finden sich auf der Website.

Handlungsdruck durch Prüfungszeit

Die laufende Prüfungsphase stellt auch für unser Organisationsteam eine Herausforderung dar. Besonders problematisch ist die eingeschränkte Erreichbarkeit Studierender während der vorlesungsfreien Zeit. Deshalb: Jetzt mitmachen und die Aktion zum Erfolg führen!

Der Blog des Gebührenschweins

Unser Symboltier bloggt! Mit spitzer Feder berichtet es über interne Abläufe, Aktionen und Gedanken zur Studiengebührenproblematik. Politisch engagierte Haustiere sind eben unberechenbar...

Bayernweite Vernetzung

Unser Organisationsteam wächst kontinuierlich – ebenso wie die Anforderungen einer bayernweiten Koordination. Aktuelle Informationen zu beteiligten Studierendenvertretungen, Kooperationsverbänden und neuen Strukturen (Presseverteiler, Informationsmaterialien, etc.) sind online verfügbar.

Eine bayernweite Bewegung entsteht

Die Popularklage ist zu einer landesweiten Initiative geworden! Vertreten werden wir juristisch durch Frau Rechtsanwältin Bettina Weber, Kanzlei München.

Materialien für Hochschulgruppen

Plakate, Flyer, Vorbehalts- und Klageformulare wurden an Fachschaften verteilt und stehen auch online zum Download bereit.

Derzeit koordinieren wir eine gemeinsame Klage mit der LMU München, TU München, Universität Augsburg und der FH Nürnberg – Ziel ist die Beteiligung weiterer bayerischer Hochschulen.

Spendenkonto eingerichtet

Ein Spendenkonto zur Unterstützung der Klagen wurde eingerichtet. Benötigt wird ein Gesamtbetrag von ca. 20.000 Euro. Sämtliche Mittel werden ausschließlich zweckgebunden für die Klagen verwendet. Sollte keine Klage zustande kommen, erfolgt eine Rücküberweisung der Spendengelder.

Rechtliche Bewertung: Studiengebühren sind verfassungswidrig

Ein Gutachten von Ludwig Kronthaler – selbst Befürworter der Studiengebühren, Richter am Finanzhof und ehemaliger Kanzler der TU München – kommt zu dem Ergebnis, dass die bayerischen Studiengebühren nicht mit der Verfassung vereinbar sind.

Daher beabsichtigen wir, verfassungsrechtlich gegen diese Gebühren vorzugehen und staatliches Handeln einer gerichtlichen Prüfung zu unterziehen.

Wie gehts jetzt weiter?

Das Projekt ist wie Anfangs beschrieben bereits beendet, aktuell widmet sich der Betreiber der Webseite seinem Hobby Kryptomining, dabei sind vor allem neuere Miner auf Basis von zkSnark sehr interessant, schaut euch einfach mal die unglaublichen profitablen Hochrechnungen zu ALEO-Minern auf cryptominerprofit.com an.